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Zivildienst - Eine besondere Zeit

Heiß begehrt, beliebt und viele Einrichtungen sind darauf angewiesen. Das ist Zivildienst heute.
In der Altenpflege im Haus Vier Eichen haben wir zwei Plätze für Zivildienstleistende.

Eine Aufgabe des Staates ist es, seine Bürger vor einem Angriff von außen zu schützen. Aus diesem Grunde können in Deutschland grundsätzlich alle jungen Männer über 18 Jahren zu einem allgemeinen Wehr- und Pflichtdienst herangezogen werden (GG Artikel 12a). Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst herangezogen werden.

Die häufigste Form des Ersatzdienstes ist der Zivildienst.

 
Anerkennungsverfahren
Grundsätzlich gilt:
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz“. So lautet das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung im Artikel 4 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Das heißt praktisch:

Nach der Musterung und Feststellung der Tauglichkeit ist mit dem Hinweis auf Artikel 4 Abs. 3 ist ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung beim  zuständigen Kreiswehrersatzamt zu stellen. (Für den Kreis Minden-Lübbecke ist das Kreiswehrersatzamt Herford, Wittekindstraße 9, 32051 Herford zuständig. Telefon: 0 52 21 34 28-9 Dem Antrag sind ein ausführlicher Lebenslauf, und eine schriftliche Begründung der Gewissensentscheidung beizufügen.

Der Lebenslauf sollte die wichtigsten Lebensdaten ohne Zeitlücken enthalten. Ereignisse, die im Zusammenhang mit der Entscheidung auf Kriegsdienstverweigerung stehen, sollten ebenfalls genannt werden.
In der Begründung ist die Gewissensentscheidung darzulegen, die es dem Antragsteller zwingend verbietet, den Dienst mit der Waffe zu leisten. Die Motivation jedes Einzelnen kann ganz unterschiedlich sein. Darum der Tipp: Nicht einfach aus dem Internet abschreiben.
Wenn der gesetzliche Vertreter seine Zustimmung erklärt, kann der KDV-Antrag gestellt werden, sobald man 17,5 Jahre alt ist.

Daraus ergibt sich:
Wenn alle Unterlagen komplett beim Kreiswehrersatzamt vorliegen, werden sie von dort zur Entscheidung an das Bundesamt für den Zivildienst  in 50964 Köln abgegeben. In der Regel dauert es dann noch vier bis acht Wochen, bis die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erfolgt.- Hat das Bundesamt Zweifel zum KDV-Antrag, meldet es sich schriftlich ebenfalls in diesem Zeitraum. In diesen Fällen empfiehlt es sich meistens, Rücksprache mit einem kirchlichen KDV-Beauftragten zu nehmen oder mit der Zentralstelle KDV.
FSJ statt Zivildienst

Wer als anerkannter Kriegsdienstverweigerer ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) mit einer Dauer von 12 Monaten absolviert, braucht  keinen Zivildienst mehr zu leisten. Aber: Damit eine Anrechnung auf den Zivildienst möglich ist, muss man sich vorher mustern und als KDV anerkennen lassen sowie über die Einsatzstelle einen entsprechenden Antrag nach § 14c ZDG an das Bundesamt für den Zivildienst stellen.

Der Dienst kann im In- oder Ausland geleistet werden. Im ersten Fall kann er um bis zu sechs Monate verlängert werden.

www.Zentralstelle-KDV.de
www.zivildienst.de
 
Geld- und Sachbezüge
Die Höhe des Verdienstes eines Zivildienstleistenden  ist gesetzlich geregelt und überall gleich; egal ob der Dienst in Flensburg, München oder Garmisch-Patenkirchen, bei uns oder einem anderen Träger abgeleistet wird. Im „Leitfaden“ steht, dass es monatlich einen Betrag für Verpflegung, Bekleidung und Sold etwa zwischen 450 und 550 € gibt. Der genaue Betrag ist abhängig von der Zahl der Kalendertage eines Monats und der jeweiligen Soldstufe, die der Zivi normalerweise durchläuft.
Zusätzlich gibt es noch ein „Weihnachts-“  sowie ein Entlassungsgeld.

Zivildienstleistende, die bereits sechs Monate vor Dienstantritt eine selbst bezahlte, eigene Wohnung unterhalten oder die von weiter als 100 Kilometer Entfernung wegen des Zivildienstes nach Espelkamp ziehen, bekommen vom Amt für Unterhaltssicherung die Warmmiete bis zu einem Betrag von 298 € monatlich  erstattet.

Fahrgeld für die täglichen Arbeitswege oder zu den Lehrgängen wird ebenfalls übernommen.

…und nebenbei: Der Sold eines Zivis ist nicht steuerpflichtig, Eltern erhalten für die Dauer des Dienstes kein Kindergeld und der Bund entrichtet Beiträge zur Sozialversicherung zu hundert Prozent.
 
Bewerbung als Zivi

Wer an einer Zivildienststelle interessiert ist, nimmt zunächst unter der Rufnummer 0 57 43 / 94 40 Kontakt auf. Frau Uetrecht  gibt erste Informationen darüber, wann noch Plätze frei sind, sowie die Arbeitszeiten und andere Fragen.

Eine Hospitation in unserer Einrichtung ist möglich, so dass jeder Zivi vorher einschätzen kann, was ihn im Zivildienst erwartet, wenn er die Einverständniserklärung (EKL) für eine bestimmte Dienststelle unterschreibt.

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