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Zivildienst - Eine besondere Zeit | ||||||||||||||||||||||
Heiß begehrt, beliebt und viele Einrichtungen sind darauf angewiesen. Das ist Zivildienst heute. |
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Anerkennungsverfahren | ||||||||||||||||||||||
Grundsätzlich gilt: | ||||||||||||||||||||||
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz“. So lautet das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung im Artikel 4 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. | ||||||||||||||||||||||
Das heißt praktisch: | ||||||||||||||||||||||
Nach der Musterung und Feststellung der Tauglichkeit ist mit dem Hinweis auf Artikel 4 Abs. 3 ist ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung beim zuständigen Kreiswehrersatzamt zu stellen. (Für den Kreis Minden-Lübbecke ist das Kreiswehrersatzamt Herford, Wittekindstraße 9, 32051 Herford zuständig. Telefon: 0 52 21 34 28-9 Dem Antrag sind ein ausführlicher Lebenslauf, und eine schriftliche Begründung der Gewissensentscheidung beizufügen. |
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Daraus ergibt sich: | ||||||||||||||||||||||
Wenn alle Unterlagen komplett beim Kreiswehrersatzamt vorliegen, werden sie von dort zur Entscheidung an das Bundesamt für den Zivildienst in 50964 Köln abgegeben. In der Regel dauert es dann noch vier bis acht Wochen, bis die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erfolgt.- Hat das Bundesamt Zweifel zum KDV-Antrag, meldet es sich schriftlich ebenfalls in diesem Zeitraum. In diesen Fällen empfiehlt es sich meistens, Rücksprache mit einem kirchlichen KDV-Beauftragten zu nehmen oder mit der Zentralstelle KDV. | ||||||||||||||||||||||
FSJ statt Zivildienst | ||||||||||||||||||||||
Wer als anerkannter Kriegsdienstverweigerer ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) mit einer Dauer von 12 Monaten absolviert, braucht keinen Zivildienst mehr zu leisten. Aber: Damit eine Anrechnung auf den Zivildienst möglich ist, muss man sich vorher mustern und als KDV anerkennen lassen sowie über die Einsatzstelle einen entsprechenden Antrag nach § 14c ZDG an das Bundesamt für den Zivildienst stellen. |
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www.Zentralstelle-KDV.de | ||||||||||||||||||||||
www.zivildienst.de | ||||||||||||||||||||||
Geld- und Sachbezüge | ||||||||||||||||||||||
Die Höhe des Verdienstes eines Zivildienstleistenden ist gesetzlich geregelt und überall gleich; egal ob der Dienst in Flensburg, München oder Garmisch-Patenkirchen, bei uns oder einem anderen Träger abgeleistet wird. Im „Leitfaden“ steht, dass es monatlich einen Betrag für Verpflegung, Bekleidung und Sold etwa zwischen 450 und 550 € gibt. Der genaue Betrag ist abhängig von der Zahl der Kalendertage eines Monats und der jeweiligen Soldstufe, die der Zivi normalerweise durchläuft. Zusätzlich gibt es noch ein „Weihnachts-“ sowie ein Entlassungsgeld. Zivildienstleistende, die bereits sechs Monate vor Dienstantritt eine selbst bezahlte, eigene Wohnung unterhalten oder die von weiter als 100 Kilometer Entfernung wegen des Zivildienstes nach Espelkamp ziehen, bekommen vom Amt für Unterhaltssicherung die Warmmiete bis zu einem Betrag von 298 € monatlich erstattet. Fahrgeld für die täglichen Arbeitswege oder zu den Lehrgängen wird ebenfalls übernommen. …und nebenbei: Der Sold eines Zivis ist nicht steuerpflichtig, Eltern erhalten für die Dauer des Dienstes kein Kindergeld und der Bund entrichtet Beiträge zur Sozialversicherung zu hundert Prozent. |
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Bewerbung als Zivi | ||||||||||||||||||||||
Wer an einer Zivildienststelle interessiert ist, nimmt zunächst unter der Rufnummer 0 57 43 / 94 40 Kontakt auf. Frau Uetrecht gibt erste Informationen darüber, wann noch Plätze frei sind, sowie die Arbeitszeiten und andere Fragen. |
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