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Was zu beachten ist, wenn Sie bei uns im Haus Vier Eichen einziehen möchten

Um Zuschüsse durch die Pflegekasse zu erhalten, ist es zunächst wichtig, bei Ihrer Pflegekasse (Krankenkasse) einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen. Dieser muss bewilligt werden.

 

Je nach Pflegegrad erhalten Sie von der Pflegekasse:
Pflegegrad 1 =    125,00 Euro Zuschuss

Pflegegrad 2 =    770,00 Euro Zuschuss

Pflegegrad 3 = 1.262,00 Euro Zuschuss

Pflegegrad 4 = 1.775,00 Euro Zuschuss

Pflegegrad 5 = 2.005,00 Euro Zuschuss

Dieser Zuschuss wird direkt an die Einrichtung gezahlt.

Verfügen Sie durch Rente, Pflegegeld, Ersparnisse oder sonstige Einkünfte über ein ausreichend hohes Einkommen, sind Sie Selbstzahler. Das bedeutet, Sie nehmen die Leistungen unserer Einrichtung in Anspruch und erhalten darüber monatlich eine Rechnung. (Gesamtentgelt abzüglich des gezahlten Pflegegeldes durch die Pflegekassen.) Eine Beispielrechnung finden Sie weiter unten.
Sind Sie als Beamter tätig gewesen, haben Sie besondere Fördermöglichkeiten. Nähere Auskunft erteilt Ihnen Ihre zuständige Beihilfestelle.

Reichen Ihre Einkünfte zur Zahlung des Heimentgeltes nicht aus, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung (Pflegewohngeld, Sozialhilfe). Welche und wie hoch diese sind, lässt sich vorab nicht pauschalisieren und kann nur im Einzelfall geklärt werden.
Frau Uetrecht berät Sie gerne und ausführlich.

Reichen dennoch sämtliche Fördermöglichkeiten nicht aus, um das Heimentgeld zu bezahlen, wird der örtliche und / oder der überörtliche Sozialhilfeträger aktiv und übernimmt nach einer Einzelfallprüfung den Differenzbetrag. In diesem Fall verbleibt dem Bewohner ein Barbetrag (auch Taschengeld genannt) zur persönlichen Verfügung. Unabhängig von unserer Beratung können Sie sich auch direkt an den Sozialhilfeträger wenden:

Kreis Minden Lübbecke  *   Portastr.13  *  32423 Minden  *  Tel. 0571/807-0  *  email: heimpflege@minden-luebbecke.de

 

 

 

Haus Vier Eichen Alten und Pflegeheim * Moorweg 1 * 32339 Espelkamp
Pflegesätze vollstationäre Pflege Doppelzimmer

Leistungen der Pflegekasse und
des Landes NRW (Pflegegeld)

Stand 01.01.2018
Sie werden erst durch eine neue Vergütungsvereinbarung mit den Leistungsträgern ersetzt.

*PWG einkommens- u.vermögensabhängig
Vermögensgrenze: 10.000,00 €

    
Pflegegrad

pflege-

bedingter

Anteil

Ausbildungs-

umlage  

Unterkunft

VerpflegungInvestitions-kostenanteil
(Doppelzimmer) 
Durchschnitt
pro Monat
(30,42 Tage)
 
Pflegegeld Pflegewohngeld
(PWG)
* bis zu
1     27,51 €

3,69 €

          16,51 €         12,71 €              15,89 €  2.321,35 €          125,00 €483,37 € 
2     34,22 €

3,69 €

          16,51 €          12,71 €              15,89 €  2.525,47 €          770,00 € 483,37 €
3     50,40 €

3,69 €

          16,51 €          12,71 €              15,89 €  3.017,66 €       1.262,00 € 483,37 €
4     67,26 €

3,69 €

          16,51 €         12,71 €              15,89 €  3.530.55 €       1.775,00 € 483,37 €

5

     74,82 €3,69 €          16,51 €         12,71 €             15,89 €

 3.760,52 €

      2.005,00 € 483,37 €
         

 

Berechnungsbeispiel

monatlich

(30,42 Tage)

 

Einrichtungs-

einheitlicher

Eigenanteil (EEE gilt nur für PG 2 - 5)

Ausbildungs-

umlage

Unterkunft

und Verpflegung

Pflegewohn-

geld

Gesamt

Eigenanteil

 

  
Pflegegrad 1 711,85 €    112,25 € 888,87 €       483,37 € 2.196,34 €  

Pflegegrad 2

271,09 €    112,25 €  888,87 €       483,37 € 1.755,58 €  
Pflegegrad 3 271,09 €    112,25 €888,87 €       483,37 € 1.755,58 €  
Pflegegrad 4271,09 €112,25 €888,87 €483,37 €1.755,58 €  
Pflegegrad 5271,09 €
112,25 €
888,87 €
483,37€
1.755,58 €
 

 

Die zusätzlichen Kosten für ein Einzelzimmer betragen 1,12 Euro/Tag. Das Pflegewohngeld beträgt dann in voller 517,44 Euro/Monat.

 

 

 

 

 

 

 

 

Haus Vier Eichen GmbH  | Telefon 0 57 43 / 94 40 | Info@Haus-Vier-Eichen.de